Für welche Baumaßnahmen kommt die Baustellenverordnung zur Anwendung?

 
 
Für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet ist der zuständigen Behörde (staatl. Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit) spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.

Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder werden auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten (z.B. Gräben mit einer Tiefe > 5 m, Absturzhöhe > 7 m, Auf- oder Abbau von Massivbauteilen > 10 t, gefährliche Arbeitsstoffe) ausgeführt, so ist dafür zu sorgen, das vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird.
Gehard Ellenberger, Ellenberger, Bauingenieur, Hofheim, Statik, Ingenieurbüro, Bauen, Planen, koordinieren, Projektsteuerung, HOAI, Bauantrag, Planungsbüro, Rhein Main, Frankfurt, Hessen, Tragwerksplanung, Bau, Bauobjekt

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer (> 1) Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.


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