Für
jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr
als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte
gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich
500 Personentage überschreitet ist der zuständigen Behörde
(staatl. Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit) spätestens
2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.
Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber
tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder
werden auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber
tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten (z.B. Gräben
mit einer Tiefe > 5 m, Absturzhöhe > 7 m, Auf- oder Abbau
von Massivbauteilen > 10 t, gefährliche Arbeitsstoffe) ausgeführt,
so ist dafür zu sorgen, das vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan erstellt wird.
Gehard
Ellenberger, Ellenberger, Bauingenieur, Hofheim, Statik, Ingenieurbüro,
Bauen, Planen, koordinieren, Projektsteuerung, HOAI, Bauantrag, Planungsbüro,
Rhein Main, Frankfurt, Hessen, Tragwerksplanung, Bau, Bauobjekt
Für
Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer (> 1) Arbeitgeber
tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu
bestellen.