Die
Baustellenverordnung sagt aus, dass der Bauherr, oder ein beauftragter
Dritter die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen kann, auch fordert
die Baustellenverordnung keinen gesonderten Qualifikationsnachweis.
Der Bau-herr ist jedoch verpflichtet, sich von der Eignung des Baustellen-Koordinators
zu überzeugen.
Das
staatl. Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sieht, wie
meine Gespräche mit dem hessischen Amtsleiter ergaben, die Eignung
dann als nach-gewiesen an, wenn eine entsprechende Eignungsprüfung
abgelegt wurde.
Ich
habe am 17. April 1999 nach einem Seminar über die Aufgaben des
EU-Baustellen-Koordinators entsprechend der Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellen V) erfolgreich die
Eignungsprüfung abgelegt und stehe als Baustellenkoordinator zur
Verfügung.
Gehard
Ellenberger, Ellenberger, Bauingenieur, Hofheim, Statik, Ingenieurbüro,
Bauen, Planen, koordinieren, Projektsteuerung, HOAI, Bauantrag, Planungsbüro,
Rhein Main, Frankfurt, Hessen, Tragwerksplanung, Bau, Bauobjekt
Mein
Leistungsangebot umfasst alle Leistungen des Baustellenkoordinators
von der Formulierung der Vorankündigung über die Ausarbeitung
des SIGE-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten bis
zur Überwachung und Dokumentation der Vorgänge auf der Baustelle.
Ich
freue mich auf ihr Interesse an meiner Tätigkeit als Baustellenkoordinator
und arbeite Ihnen gern ein Honorarangebot für ein konkretes Projekt
aus.
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