2.
Wir unterstützen Sie bei der Bestellung der Entwurfsverfasser:
Die
Bestellung der fachlich Beteiligten ist (gem. BGB) Sache des Bauherrn.
Er übernimmt damit auch das Risiko reibungsfreier Zusammenarbeit,
da alle Planer vertragsmäßig nur an ihn gebunden sind. Er
kann diese Verantwortung an einen Projektleiter delegieren, der aus
seiner Erfahrung heraus eine sinnvolle gezielte Auswahl des Mitarbeiterstabes
trifft.
In der Praxis der großen Bauvorhaben wird diese Aufgaben selten
der Architekt allein übernehmen. Betriebstechnische, haustechnische
und behördliche Anforderungen und die zu erwartenden Prüfungen
durch die von der Genehmigungsbehörde eingeschalteten, beteiligten
Fachbehörden erfordern die Hinzuziehung einer mitunter umfangreichen
Zahl von Sonderfachleuten, z.B.: Baugrundexperten, Statikern, Ingenieuren
für Heizungs- , Lüftungs-, Sanitärtechnik, Energieoptimierung,
Bauphysik, Lichttechnik, Brandschutz, Akustik, Verfahrenstechnik, Abfallbeseitigung,
Baustellenkoordination (gesetzt. vorgeschr.), u.a.
In derselben Planungsphase wird die Erstellung des Terminplans erforderlich.
Der Architekt stellt vertragsgemäß den Terminplan für
die Baugewerke auf, Abstimmung und Einarbeitung der technischen Gewerke
ist Sache des Bau-herren. Der Projektleiter nimmt ihm die Aufgaben der
Sammlung und Auf-bereitung von Einzelvorgängen ab und verarbeitet
diese in dem Gesamtterminplan.
(nach oben)
3.
Wir steuern die Genehmigungsphase:
Unser
heutiges Verständnis von der Rücksichtnahme auf die Belange
der in dem späteren Bauwerk arbeitenden Menschen, der in der Nachbarschaft
lebenden Mitbürger und dem Schutz unserer Umwelt hat dazu geführt,
dass besonders bei Industrieprojekten eine große Zahl von beteiligten
Fach-behörden, Beratern und Prüfinstitutionen von der Richtigkeit
der Planung überzeugt werden müssen. Alle Aktivitäten
haben dabei vom Bauherrn auszugehen. Er kann die Wahrnehmung seiner
Interessen gegenüber der Behörde an einen Projektleiter delegieren.
(nach oben)
4.
Wir steuern die Ausschreibung:
Leistungsverzeichnisse
als Basis vergleichbarer Angebotspreise werden Sinnvollerweise von dem
jeweiligen Planer anhand möglichst detailliert durchgearbeiteter
Planung erstellt. Die Qualität der Leistungsbeschreibung gewährleistet
die Kostensicherheit über die gesamte Bauzeit und ist Voraus-setzung
für eine reibungslose kaufmännische Abwicklung und Kostensteuerung.
Der auf die strikte Einhaltung des Kostenrahmens bedachte Bauherr tut
gut daran, auf die Vollständigkeit der Leistungsverzeichnisse und
ihre Abstimmung mit anderen Gewerken Wert zu legen und sie eventuell
auch auf die vertrags-rechtlichen Belange hin zu prüfen oder durch
uns prüfen zu lassen. Dazu gehört auch die Gewerke übergreifende,
wirtschaftliche Koordination erforderlicher Sicherheitseinrichtungen,
wie Gerüsten und Absturzsicherungen, die der Gesetzgeber vorschreibt.
(nach oben)
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5.
Wir steuern die Vergabe:
Die
Vergabe von Bauleistungen ist ein kaufmännischer Vorgang, der Spezial-kenntnisse
voraussetzt. Nicht umsonst wurde für diesen Bereich das BGB durch
die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) interpretiert. Dennoch
ist die Mehrzahl der Streitfälle, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen
ent-stehen, auf ungenügende Klarheit bei der Formulierung der Werkverträge
zurückzuführen. Ein erfahrener Projektleiter prüft sorgfältig
die Leistungs-verzeichnisse, wertet die Angebote kritisch aus, kennt
die Problempunkte bei Auftragsvergaben und formuliert die Bauverträge
der Auftragnehmer für alle Gewerke hieb- und stichfest.
Sofern
das Bauprogramm gründlich durchgeplant und beschrieben ist und
darüber hinaus sicher bis zur Fertigstellung keine Veränderungen
erfahren wird, kann der Bauherr einen Generalübernehmer, der die
Werkplanung erstellt, das Gebäude realisiert und das fertige Werk
übergibt, beauftragen. In diesem Fall überwachen wir die Erfüllung
der vertraglich zugesagten Leistungen.
Solange jedoch noch Unklarheiten bestehen oder mit betriebsbedingten
Änderungen zu rechnen ist, werden beide Vertragsparteien wenig
Freude an der Projektabwicklung eines "Schlüsselfertig"-Auftrags
haben.
(nach oben)
6.
Wir steuern die Werk- und Detailplanung:
In
dieser Phase der Planung wird die Hochbauplanung mit der Montageplanung
der technischen Gewerke und den Details der betrieblichen Einbauten
zusammengeführt. Die Qualität der auf der Baustelle umzusetzenden
Zeichnungen bestimmt den ungehinderten Bauablauf, die Vermeidung von
Doppelbearbeitungen, die Funktionsfähigkeit des Bauwerks und damit
auch die Einhaltung von Zeit- und Kostenrahmen. Es liegt im Interesse
des Bauherrn, die Koordination der beteiligten Gewerke vorausplanend
zu steuern oder steuern zu lassen.
(nach oben)
7.
Wir steuern die Realisierung:
Der
Bauherr bestellt zunächst den Bauleiter, der ausschließlich
die Verantwortung für die Abwicklung des Bauablaufs trägt.
Eine in allen Einzel-heiten durchführungsreife Planung muss diesem
jeweils zum Zeitpunkt der Aus-führung zur Verfügung stehen.
Mit dem Erscheinen der Baumaschinen und der Handwerker auf der Baustelle
sind erfahrungsgemäß 90% der Freiheitsgrade für kostenneutrale
Richtungsänderungen in der Planung nicht mehr verfügbar. Jetzt
noch zu treffende wesentliche Planungsentscheidungen führen in
aller Regel zu unvorhersehbaren Kostenauswirkungen.
(nach oben)
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8.
Wir steuern die Übergabe an den Bauherrn:
Der
Bauherr hat üblicherweise mit der Verabschiedung seiner Investitions-planung
auch den Zeitpunkt der Übernahme und des Bezugs eines neuen Gebäudes
oder einer Anlage festgelegt. Verschiebungen dieses Zeitpunkts wirken
sich, in welcher Richtung auch immer, auf die Wirtschaftlichkeit des
Projektes aus und können bei einer Bauzeitverlängerung für
die geplanten Produktionsabläufe erhebliche Probleme bedeuten.
Verkürzungen dagegen bedeuten, dass die Realisierung mit unnötig
großem Aufwand betrieben wurde.
(nach oben)
9.
Abwendung von Interessenkonflikten:
Die
verschiedenen, an der Abwicklung eines Bauprojektes beteiligten Parteien
haben durchaus unterschiedliche wirtschaftliche Interessen auf dem Weg
zu dem gemeinsamen Ziel, der Realisierung des geplanten Bauwerks:
Der
Bauherr hat seine Termin-, Kosten- und Qualitätsziele definiert
und strebt deren Einhaltung an.
Die
ausführenden Firmen und auch die Planer müssen auf einem von
starker Konkurrenz beherrschten Markt ein wirtschaftlich gutes Ergebnis
aus Ihrer Arbeit anstreben.
In
diesem Spannungsfeld muss der Bauherr, bzw. sein Projektleiter, durch
ständige und fachkompetente Kontrolle die Wahrung seiner Interessen
verfolgen.
(nach oben)
Übrigens:
Es
hat sich gezeigt, dass ein erfahrener, neutraler, nur dem Bauherrn verpflichteter
Projektleiter das Bauherrenrisiko erheblich reduziert.
Die Steuerung des Projektablaufs und die Überwachung des Baubudgets
müssen möglichst früh eingesetzt werden, da nur die sorgfältige
Koordination aller an der Realisierung des Projektes Beteiligten die
reibungsfreie Abwicklung sichert.
Der
Projektsteuerer liefert zu jedem Zeitpunkt 100%ige Transparenz des Termin-
und Kostenstandes. Terminplan und Kostenplanung werden ständig
fortgeschrieben und über die gesamte Bauzeit in regelmäßigen
Abständen vorausschauend überprüft.
Gerade
bei Planungsänderungen während der Bauzeit gilt: Alle Auswirkungen
auf Bauabläufe und Kostenabhängigkeiten müssen besonders
sorgfältig beurteilt werden, um unkalkulierbare Risiken zu vermeiden.
Erfahrungsgemäß übersteigen die durch eine ordentliche
Projektsteuerung erzielten Einsparungen das Honorar für die Projektsteuerung
(nach
oben)
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