Unsere Leistungen

 

1. Wir unterstützen Sie bei der
Formulierung des Bedarfskonzeptes:

Bei der Aufstellung des Raumprogramms und des infrastrukturellen Systems ist zu berücksichtigen, dass Bauten langfristige Investitionen darstellen, deren Konzept für viele Jahre Bestand haben soll, gleichzeitig müssen wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit und die genehmigungs-rechtliche Durchsetzbarkeit berücksichtigt werden, um in den folgenden Planungsphasen zeitraubende Rückgriffe weitgehend auszuschließen.

Gehard Ellenberger, Ellenberger, Bauingenieur, Hofheim, Statik, Ingenieurbüro, Bauen, Planen, koordinieren, Projektsteuerung, HOAI, Bauantrag, Planungsbüro, Rhein Main, Frankfurt, Hessen, Tragwerksplanung, Bau, Bauobjekt

Verfügen Sie nicht bereits über einen erfahrenen Planungsstab, können Sie die Einholung der Bedarfskriterien delegieren.
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Übersicht

Das Bedarfskonzept
Der Entwurfsverfasser
Die Genehmigungsphase
Die Ausschreibung
Die Vergabe
Werk- und Detailplanung
Steuerung der Realisierung
Übergabe an den Bauherrn

Abwendung vonInteressen-konflikten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Wir unterstützen Sie bei der Bestellung der Entwurfsverfasser:

Die Bestellung der fachlich Beteiligten ist (gem. BGB) Sache des Bauherrn. Er übernimmt damit auch das Risiko reibungsfreier Zusammenarbeit, da alle Planer vertragsmäßig nur an ihn gebunden sind. Er kann diese Verantwortung an einen Projektleiter delegieren, der aus seiner Erfahrung heraus eine sinnvolle gezielte Auswahl des Mitarbeiterstabes trifft.

In der Praxis der großen Bauvorhaben wird diese Aufgaben selten der Architekt allein übernehmen. Betriebstechnische, haustechnische und behördliche Anforderungen und die zu erwartenden Prüfungen durch die von der Genehmigungsbehörde eingeschalteten, beteiligten Fachbehörden erfordern die Hinzuziehung einer mitunter umfangreichen Zahl von Sonderfachleuten, z.B.: Baugrundexperten, Statikern, Ingenieuren für Heizungs- , Lüftungs-, Sanitärtechnik, Energieoptimierung, Bauphysik, Lichttechnik, Brandschutz, Akustik, Verfahrenstechnik, Abfallbeseitigung, Baustellenkoordination (gesetzt. vorgeschr.), u.a.
In derselben Planungsphase wird die Erstellung des Terminplans erforderlich. Der Architekt stellt vertragsgemäß den Terminplan für die Baugewerke auf, Abstimmung und Einarbeitung der technischen Gewerke ist Sache des Bau-herren. Der Projektleiter nimmt ihm die Aufgaben der Sammlung und Auf-bereitung von Einzelvorgängen ab und verarbeitet diese in dem Gesamtterminplan.
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3. Wir steuern die Genehmigungsphase:

Unser heutiges Verständnis von der Rücksichtnahme auf die Belange der in dem späteren Bauwerk arbeitenden Menschen, der in der Nachbarschaft lebenden Mitbürger und dem Schutz unserer Umwelt hat dazu geführt, dass besonders bei Industrieprojekten eine große Zahl von beteiligten Fach-behörden, Beratern und Prüfinstitutionen von der Richtigkeit der Planung überzeugt werden müssen. Alle Aktivitäten haben dabei vom Bauherrn auszugehen. Er kann die Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber der Behörde an einen Projektleiter delegieren.
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4. Wir steuern die Ausschreibung:

Leistungsverzeichnisse als Basis vergleichbarer Angebotspreise werden Sinnvollerweise von dem jeweiligen Planer anhand möglichst detailliert durchgearbeiteter Planung erstellt. Die Qualität der Leistungsbeschreibung gewährleistet die Kostensicherheit über die gesamte Bauzeit und ist Voraus-setzung für eine reibungslose kaufmännische Abwicklung und Kostensteuerung. Der auf die strikte Einhaltung des Kostenrahmens bedachte Bauherr tut gut daran, auf die Vollständigkeit der Leistungsverzeichnisse und ihre Abstimmung mit anderen Gewerken Wert zu legen und sie eventuell auch auf die vertrags-rechtlichen Belange hin zu prüfen oder durch uns prüfen zu lassen. Dazu gehört auch die Gewerke übergreifende, wirtschaftliche Koordination erforderlicher Sicherheitseinrichtungen, wie Gerüsten und Absturzsicherungen, die der Gesetzgeber vorschreibt.
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5. Wir steuern die Vergabe:

Die Vergabe von Bauleistungen ist ein kaufmännischer Vorgang, der Spezial-kenntnisse voraussetzt. Nicht umsonst wurde für diesen Bereich das BGB durch die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) interpretiert. Dennoch ist die Mehrzahl der Streitfälle, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen ent-stehen, auf ungenügende Klarheit bei der Formulierung der Werkverträge zurückzuführen. Ein erfahrener Projektleiter prüft sorgfältig die Leistungs-verzeichnisse, wertet die Angebote kritisch aus, kennt die Problempunkte bei Auftragsvergaben und formuliert die Bauverträge der Auftragnehmer für alle Gewerke hieb- und stichfest.

Sofern das Bauprogramm gründlich durchgeplant und beschrieben ist und darüber hinaus sicher bis zur Fertigstellung keine Veränderungen erfahren wird, kann der Bauherr einen Generalübernehmer, der die Werkplanung erstellt, das Gebäude realisiert und das fertige Werk übergibt, beauftragen. In diesem Fall überwachen wir die Erfüllung der vertraglich zugesagten Leistungen.

Solange jedoch noch Unklarheiten bestehen oder mit betriebsbedingten Änderungen zu rechnen ist, werden beide Vertragsparteien wenig Freude an der Projektabwicklung eines "Schlüsselfertig"-Auftrags haben.
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6. Wir steuern die Werk- und Detailplanung:

In dieser Phase der Planung wird die Hochbauplanung mit der Montageplanung der technischen Gewerke und den Details der betrieblichen Einbauten zusammengeführt. Die Qualität der auf der Baustelle umzusetzenden Zeichnungen bestimmt den ungehinderten Bauablauf, die Vermeidung von Doppelbearbeitungen, die Funktionsfähigkeit des Bauwerks und damit auch die Einhaltung von Zeit- und Kostenrahmen. Es liegt im Interesse des Bauherrn, die Koordination der beteiligten Gewerke vorausplanend zu steuern oder steuern zu lassen.
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7. Wir steuern die Realisierung:

Der Bauherr bestellt zunächst den Bauleiter, der ausschließlich die Verantwortung für die Abwicklung des Bauablaufs trägt. Eine in allen Einzel-heiten durchführungsreife Planung muss diesem jeweils zum Zeitpunkt der Aus-führung zur Verfügung stehen. Mit dem Erscheinen der Baumaschinen und der Handwerker auf der Baustelle sind erfahrungsgemäß 90% der Freiheitsgrade für kostenneutrale Richtungsänderungen in der Planung nicht mehr verfügbar. Jetzt noch zu treffende wesentliche Planungsentscheidungen führen in aller Regel zu unvorhersehbaren Kostenauswirkungen.
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8. Wir steuern die Übergabe an den Bauherrn:

Der Bauherr hat üblicherweise mit der Verabschiedung seiner Investitions-planung auch den Zeitpunkt der Übernahme und des Bezugs eines neuen Gebäudes oder einer Anlage festgelegt. Verschiebungen dieses Zeitpunkts wirken sich, in welcher Richtung auch immer, auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes aus und können bei einer Bauzeitverlängerung für die geplanten Produktionsabläufe erhebliche Probleme bedeuten. Verkürzungen dagegen bedeuten, dass die Realisierung mit unnötig großem Aufwand betrieben wurde.
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9. Abwendung von Interessenkonflikten:

Die verschiedenen, an der Abwicklung eines Bauprojektes beteiligten Parteien haben durchaus unterschiedliche wirtschaftliche Interessen auf dem Weg zu dem gemeinsamen Ziel, der Realisierung des geplanten Bauwerks:

Der Bauherr hat seine Termin-, Kosten- und Qualitätsziele definiert und strebt deren Einhaltung an.

Die ausführenden Firmen und auch die Planer müssen auf einem von starker Konkurrenz beherrschten Markt ein wirtschaftlich gutes Ergebnis aus Ihrer Arbeit anstreben.

In diesem Spannungsfeld muss der Bauherr, bzw. sein Projektleiter, durch ständige und fachkompetente Kontrolle die Wahrung seiner Interessen verfolgen.
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Übrigens:

Es hat sich gezeigt, dass ein erfahrener, neutraler, nur dem Bauherrn verpflichteter Projektleiter das Bauherrenrisiko erheblich reduziert.

Die Steuerung des Projektablaufs und die Überwachung des Baubudgets müssen möglichst früh eingesetzt werden, da nur die sorgfältige Koordination aller an der Realisierung des Projektes Beteiligten die reibungsfreie Abwicklung sichert.


Der Projektsteuerer liefert zu jedem Zeitpunkt 100%ige Transparenz des Termin- und Kostenstandes. Terminplan und Kostenplanung werden ständig fortgeschrieben und über die gesamte Bauzeit in regelmäßigen Abständen vorausschauend überprüft.

Gerade bei Planungsänderungen während der Bauzeit gilt: Alle Auswirkungen auf Bauabläufe und Kostenabhängigkeiten müssen besonders sorgfältig beurteilt werden, um unkalkulierbare Risiken zu vermeiden.

Erfahrungsgemäß übersteigen die durch eine ordentliche Projektsteuerung erzielten Einsparungen das Honorar für die Projektsteuerung

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