Planung und Bauleitung

 

Planung und Bauleitung sind die klassischen Disziplinen der Architekten und Bauingenieure.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschreibt das Leistungsbild wie folgt: (Verkürzt wiedergegeben)

1. Grundlagenermittlung:

Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum
gesamten Leistungsbedarf, Formulieren
von Entscheidungshilfen für die Auswahl
anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
Zusammenfassung der Ergebnisse.
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2. Vorplanung:

Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Aufstellen eines - Zielkatalogs, Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben, Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funk-tionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaft-lichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Öko-systeme, Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht, Zusammenstellung aller Vorplanungsergebnisse.
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Dipl.-Ing. Gerhard E. Ellenberger


3. Entwurfsplanung:

Durcharbeitung des Planungskonzepts unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf, Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Engriffsregelung, Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungs-fähigkeit, Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungs-rechtlichen Berechnungsrecht, Kostenkontrolle durch Vergleich der Kosten-berechnung mit der Kostenschätzung, Zusammenfassung aller Entwurfs-unterlagen.
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4. Genehmigungsplanung:

Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden, Einreichen dieser Unterlagen, Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
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Genehmigungsplanung


5. Ausführungsplanung:

Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschafts-ökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur Ausführungsreifen Lösung, zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzel-angaben, Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur Ausführungsreifen Lösung, Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung.
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6. Vorbereitung der Vergabe:

Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten.
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7. Mitwirkung bei der Vergabe:

Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Auf-stellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Teilleistungen 6 und 7 fachlich Beteiligten, Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Ver-handlung mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kosten-anschlags mit de Kostenberechnung, Mitwirken bei der Auftragserteilung.
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8. Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauleitung):

Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Bau-genehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungs-beschreibungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Überwachung der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1, Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Stand-sicherheitsnachweis, Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes, Führen eines Bautagebuches, Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen, Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfung, Kosten-feststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungs-recht, Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran, Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, Auflistung der Gewährleistungsfristen, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel, Kostenkontrolle durch Über-prüfung der Leistungsabrechnungen der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
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9. Objektbetreuung und Dokumentation:

Gehard Ellenberger, Ellenberger, Bauingenieur, Hofheim, Statik, Ingenieurbüro, Bauen, Planen, koordinieren, Projektsteuerung, HOAI, Bauantrag, Planungsbüro, Rhein Main, Frankfurt, Hessen, Tragwerksplanung, Bau, Bauobjekt

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Ver-jährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen, Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
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Objektbetreuung und Dokumentation

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