1.
Grundlagenermittlung:
Klären
der Aufgabenstellung, Beraten zum
gesamten Leistungsbedarf, Formulieren
von Entscheidungshilfen für die Auswahl
anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
Zusammenfassung der Ergebnisse.
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2.
Vorplanung:
Analyse
der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Aufstellen eines -
Zielkatalogs, Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen
Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel
versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls
mit erläuternden Angaben, Integrieren der Leistungen anderer an
der Planung fachlich Beteiligter, Klären und Erläutern der
wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funk-tionalen, technischen,
bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaft-lichen und landschaftsökologischen
Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, sowie der Belastung
und Empfindlichkeit der betroffenen Öko-systeme, Vorverhandlungen
mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über
die Genehmigungsfähigkeit, Kostenschätzung nach DIN 276 oder
nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht, Zusammenstellung aller
Vorplanungsergebnisse.
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3.
Entwurfsplanung:
Durcharbeitung
des Planungskonzepts unter Berücksichtigung städtebaulicher,
gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher,
energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen
unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
bis zum vollständigen Entwurf, Integrieren der Leistungen anderer
an der Planung fachlich Beteiligter, Objektbeschreibung mit Erläuterung
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen
Engriffsregelung, Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, Verhandlungen
mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über
die Genehmigungs-fähigkeit, Kostenberechnung nach DIN 276 oder
nach dem wohnungs-rechtlichen Berechnungsrecht, Kostenkontrolle durch
Vergleich der Kosten-berechnung mit der Kostenschätzung, Zusammenfassung
aller Entwurfs-unterlagen.
(nach oben)
4.
Genehmigungsplanung:
Erarbeiten
der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich
der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch
notwendiger Verhandlungen mit Behörden, Einreichen dieser Unterlagen,
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen
und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter.
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5. Ausführungsplanung:
Durcharbeiten
der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung
städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,
wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschafts-ökologischer
Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter bis zur Ausführungsreifen Lösung, zeichnerische
Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen
Einzel-angaben, Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der
Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis
zur Ausführungsreifen Lösung, Fortschreibung der Ausführungsplanung
während der Objektausführung.
(nach oben)
6.
Vorbereitung der Vergabe:
Ermitteln
und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen
von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer
an der Planung fachlich Beteiligter, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen
mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Abstimmen und Koordinieren
der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten.
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7.
Mitwirkung bei der Vergabe:
Zusammenstellung
der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen
von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich
Auf-stellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung
aller während der Teilleistungen 6 und 7 fachlich Beteiligten,
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten,
die an der Vergabe mitwirken, Ver-handlung mit Bietern, Kostenanschlag
nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle
durch Vergleich des Kosten-anschlags mit de Kostenberechnung, Mitwirken
bei der Auftragserteilung.
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8.
Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauleitung):
Überwachen
der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Bau-genehmigung
oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungs-beschreibungen
sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen
Vorschriften, Überwachung der Ausführung von Tragwerken nach
§ 63 Abs. 1, Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Stand-sicherheitsnachweis,
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten,
Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellung und
Überwachung eines Zeitplanes, Führen eines Bautagebuches,
Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen, Abnahme
der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Bauüberwachung
fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfung,
Kosten-feststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungs-recht,
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran, Übergabe
des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe
der erforderlichen Unterlagen, Auflistung der Gewährleistungsfristen,
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel,
Kostenkontrolle durch Über-prüfung der Leistungsabrechnungen
der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
und dem Kostenanschlag.
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9.
Objektbetreuung und Dokumentation:
Gehard
Ellenberger, Ellenberger, Bauingenieur, Hofheim, Statik, Ingenieurbüro,
Bauen, Planen, koordinieren, Projektsteuerung, HOAI, Bauantrag, Planungsbüro,
Rhein Main, Frankfurt, Hessen, Tragwerksplanung, Bau, Bauobjekt
Objektbegehung
zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der
Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden
Unternehmen, Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die
innerhalb der Ver-jährungsfristen der Gewährleistungsansprüche,
längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme
der Bauleistungen auftreten, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen,
Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und
rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
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