Sachverständigenwesen

 

Wir stellen Ihnen unsere umfangreichen Erfahrungen einer Vielzahl von aus-geführten Baumaßnahmen und die Kenntnisse, die wir uns mit unserer Berufs-ausbildung und ständigen Fortbildungsveranstaltungen angeeignet haben.

Wichtigster Lernort für die Sachkunde im Bauwesen sind unsere Baustellen, also die tägliche Beschäftigung mit der Umsetzung der Planung in die Praxis.

Hierzu gehört die ständige Auseinandersetzung mit den Ideen und Impulsen die von Bauhandwerkern und Materialherstellern beigetragen werden.

Sachverständigenwesen
Gehard Ellenberger, Ellenberger, Bauingenieur, Hofheim, Statik, Ingenieurbüro, Bauen, Planen, koordinieren, Projektsteuerung, HOAI, Bauantrag, Planungsbüro, Rhein Main, Frankfurt, Hessen, Tragwerksplanung, Bau, Bauobjekt

Abnahmen:

Wir stellen Ihnen für die förmliche Abnahme von Bauleistungen, auch von Generalunternehmerleistungen, wie sie z.B. Bauträger für Ihre Eigen-tumswohnung liefern, geeignete Fachleute zur Verfügung, die Sie bei der Feststellung von Mängeln beraten.

Das gilt auch für den Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist. Wir empfehlen eine rechtzeitige Begutachtung eventuell während der Gewähr-leistungsfrist erkennbar gewordener Mängel.

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) beschreibt in § 12:

4. (1) Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. ......

4. (2) Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Auftragnehmers stattfinden, wenn der Auftraggeber mit genügender Frist dazu eingeladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen.

5. (1) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Anlauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.

5. (2) Hat der Auftragnehmer die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. .......

6. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftragnehmer über, soweit er sie nicht schon nach §7 ( höhere Gewalt, etc.) trägt.



Vorbeugender baulicher Brandschutz

Die novellierte Hessische Bauordnung (HBO) tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft.

Die Abwendung von Lebensgefahren durch Feuer und die vorausschauende Planung der erforderlichen Rettungsmaßnahmen im Brandfall sind besondere Anliegen der HBO.

Die Genehmigungsfreistellung der neuen Gebäudeklassen 1 bis 3 und die Genehmigungsverfahren für alle weiteren Bauvorhaben legen mehr Verantwortung in die Hände des Erstellers der Bauvorlagen und des Bauherrn.

Der Entwurfsverfasser ist für die vollständige Planung, also auch für die Nachweise des Wärmeschutzes, des Schallschutzes, der Statik und des Brandschutzes verantwortlich.

Für die Gebäudeklassen werden die Nachweise des Brandschutzes nicht geprüft, die volle Verantwortung liegt, wie bei den anderen aufgeführten Nachweisen, bei dem Entwurfsverfasser.

Für die Gebäudeklasse 4 darf nur der "lizenzierte Nachweisberechtigte Brandschutz" den Brandschutznachweis aufstellen, der Nachweis wird nicht geprüft, nur für die Gebäudeklasse 5 wird der Nachweis behördlich geprüft.


Wir bieten unsere Zusammenarbeit besonders auch Architekten und Ingenieurkollegen an, die die gestiegene Planungsverantwortung mit Fachplanern teilen möchten.



Bauschäden

Bauschäden treten in vielfältiger Form auf, an alten - und leider auch relativ neuen Gebäuden.

Die Erscheinungsformen sind unterschiedlich: Feuchtigkeit oder Wasser in Innenräumen, Schimmelbildung in deren Folge, Risse, Abplatzungen an Beton-bauteilen, Putzschäden, Funktionsstörungen an haustechnischen Anlagenteilen u.a.m.

Wir stellen die Schadensursachen fest oder ziehen in Ihrem Auftrag Spezialisten hinzu, die die Schadensursachen benennen und unterbreiten Ihnen Sanierungs-konzepte, für die wir Kosten ermitteln und deren Ausführung wir ggf. aus-schreiben und überwachen.



Wertermittlungen

Der Wert Ihrer Immobilie setzt sich aus 3 verschiedenen Bestandteilen zusammen: Gebäudewert, Grundstückswert, Ertragswert.

Eine prüfbare Beurteilung gründet sich auf einer präzisen Aufnahme der Bau-substanz und der Ermittlung der Preisbestimmenden Randbedingungen.
Wir liefern Ihnen ein Wertgutachten, das von Banken, Versicherungen Finanzbehörden anerkannt wird.



Statik, Tragwerksplanung

Tragwerksplaner verstehen unter Tragwerksplanung zunächst die Entwicklung eines wirtschaftlich machbaren Konzeptes für die standsichere Umsetzung eines architektonischen Konzeptes, erst dann erarbeiten wir die bauaufsichtlich geforderten Standsicherheitsnachweise und führen die Berechnungen der erforderlichen Querschnitte, Bewehrungen und Materialien durch.

Unser Angebot beinhaltet eine Beratung hinsichtlich wirtschaftlicher Tragwerks-planung, die Erstellung sämtlicher bauaufsichtlich geforderter statischer Nachweise, die Anfertigung von Ausführungsplänen und die Überwachung der konstruktiven Bauausführung.

Wir bieten unsere Zusammenarbeit besonders auch Architekten und Ingenieurkollegen an, die die gestiegene Planungsverantwortung mit Fachplanern teilen möchten.



Wärmeschutz, Schallschutz:

Mit der prüffähigen statischen Berechnung erhalten Sie, soweit bauaufsichtlich gefordert, den Wärmeschutz- und den Schallschutznachweis.

Wir beraten Sie bei der Umsetzung des neuen Energieeinsparungsgesetzes (EnEv).

Wir bieten unsere Zusammenarbeit besonders auch Architekten und Ingenieurkollegen an, die die gestiegene Planungsverantwortung mit Fachplanern teilen möchten.