Gehard
Ellenberger, Ellenberger, Bauingenieur, Hofheim, Statik, Ingenieurbüro,
Bauen, Planen, koordinieren, Projektsteuerung, HOAI, Bauantrag, Planungsbüro,
Rhein Main, Frankfurt, Hessen, Tragwerksplanung, Bau, Bauobjekt
Abnahmen:
Wir
stellen Ihnen für die förmliche Abnahme von Bauleistungen,
auch von Generalunternehmerleistungen, wie sie z.B. Bauträger für
Ihre Eigen-tumswohnung liefern, geeignete Fachleute zur Verfügung,
die Sie bei der Feststellung von Mängeln beraten.
Das
gilt auch für den Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist.
Wir empfehlen eine rechtzeitige Begutachtung eventuell während
der Gewähr-leistungsfrist erkennbar gewordener Mängel.
Die
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) beschreibt in §
12:
4.
(1) Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei
es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen
zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen.
In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel
und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des
Auftragnehmers. ......
4.
(2) Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Auftragnehmers
stattfinden, wenn der Auftraggeber mit genügender Frist dazu eingeladen
hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen.
5.
(1) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen
mit Anlauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über
die Fertigstellung der Leistung.
5. (2) Hat
der Auftragnehmer die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung
genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn
der Nutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. .......
6. Mit der
Abnahme geht die Gefahr auf den Auftragnehmer über, soweit er sie
nicht schon nach §7 ( höhere Gewalt, etc.) trägt.
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Die
novellierte Hessische Bauordnung (HBO) tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft.
Die
Abwendung von Lebensgefahren durch Feuer und die vorausschauende Planung
der erforderlichen Rettungsmaßnahmen im Brandfall sind besondere
Anliegen der HBO.
Die
Genehmigungsfreistellung der neuen Gebäudeklassen 1 bis 3 und die
Genehmigungsverfahren für alle weiteren Bauvorhaben legen mehr
Verantwortung in die Hände des Erstellers der Bauvorlagen und des
Bauherrn.
Der
Entwurfsverfasser ist für die vollständige Planung, also auch
für die Nachweise des Wärmeschutzes, des Schallschutzes, der
Statik und des Brandschutzes verantwortlich.
Für
die Gebäudeklassen werden die Nachweise des Brandschutzes nicht
geprüft, die volle Verantwortung liegt, wie bei den anderen aufgeführten
Nachweisen, bei dem Entwurfsverfasser.
Für
die Gebäudeklasse 4 darf nur der "lizenzierte Nachweisberechtigte
Brandschutz" den Brandschutznachweis aufstellen, der Nachweis wird
nicht geprüft, nur für die Gebäudeklasse 5 wird der Nachweis
behördlich geprüft.
Wir bieten unsere Zusammenarbeit besonders auch Architekten und Ingenieurkollegen
an, die die gestiegene Planungsverantwortung mit Fachplanern teilen
möchten.
Bauschäden
Bauschäden
treten in vielfältiger Form auf, an alten - und leider auch relativ
neuen Gebäuden.
Die
Erscheinungsformen sind unterschiedlich: Feuchtigkeit oder Wasser in
Innenräumen, Schimmelbildung in deren Folge, Risse, Abplatzungen
an Beton-bauteilen, Putzschäden, Funktionsstörungen an haustechnischen
Anlagenteilen u.a.m.
Wir
stellen die Schadensursachen fest oder ziehen in Ihrem Auftrag Spezialisten
hinzu, die die Schadensursachen benennen und unterbreiten Ihnen Sanierungs-konzepte,
für die wir Kosten ermitteln und deren Ausführung wir ggf.
aus-schreiben und überwachen.
Wertermittlungen
Der
Wert Ihrer Immobilie setzt sich aus 3 verschiedenen Bestandteilen zusammen:
Gebäudewert, Grundstückswert, Ertragswert.
Eine prüfbare Beurteilung gründet sich auf einer präzisen
Aufnahme der Bau-substanz und der Ermittlung der Preisbestimmenden Randbedingungen.
Wir liefern Ihnen ein Wertgutachten, das von Banken, Versicherungen
Finanzbehörden anerkannt wird.
Statik, Tragwerksplanung
Tragwerksplaner
verstehen unter Tragwerksplanung zunächst die Entwicklung eines
wirtschaftlich machbaren Konzeptes für die standsichere Umsetzung
eines architektonischen Konzeptes, erst dann erarbeiten wir die bauaufsichtlich
geforderten Standsicherheitsnachweise und führen die Berechnungen
der erforderlichen Querschnitte, Bewehrungen und Materialien durch.
Unser
Angebot beinhaltet eine Beratung hinsichtlich wirtschaftlicher Tragwerks-planung,
die Erstellung sämtlicher bauaufsichtlich geforderter statischer
Nachweise, die Anfertigung von Ausführungsplänen und die Überwachung
der konstruktiven Bauausführung.
Wir
bieten unsere Zusammenarbeit besonders auch Architekten und Ingenieurkollegen
an, die die gestiegene Planungsverantwortung mit Fachplanern teilen
möchten.
Wärmeschutz, Schallschutz:
Mit
der prüffähigen statischen Berechnung erhalten Sie, soweit
bauaufsichtlich gefordert, den Wärmeschutz- und den Schallschutznachweis.
Wir
beraten Sie bei der Umsetzung des neuen Energieeinsparungsgesetzes (EnEv).
Wir
bieten unsere Zusammenarbeit besonders auch Architekten und Ingenieurkollegen
an, die die gestiegene Planungsverantwortung mit Fachplanern teilen
möchten.