Projektsteuerung

 

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
beschreibt die Leistungen der Projektsteuerung wie folgt:

"Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören insbesondere:

1. Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt

2.
Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte)

3. Aufstellung und Überwachung von Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt
und Projektbeteiligte

4. Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme
der ausführenden Firmen

Projektsteuerung


5. Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen

6.
Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten

7. laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers


8.
Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren." (Ende des Zitats)