Die Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI)
beschreibt die Leistungen der Projektsteuerung wie folgt:
"Leistungen
der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen
des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen
übernehmen. Hierzu gehören insbesondere: