Eu-Baustellen-Koordination

Am 1.Juli 1998 trat die Baustellen-verordnung (BaustV) in Kraft. Sie ergänzt das deutsche Arbeitsschutz-recht um folgende Pflichten für den Bauherrn:

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
  • Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde (staatl. Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit)
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE Plan)
  • Bestellung eines geeigneten
    Koordinators
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
    Gehard Ellenberger, Ellenberger, Bauingenieur, Hofheim, Statik, Ingenieurbüro, Bauen, Planen, koordinieren, Projektsteuerung, HOAI, Bauantrag, Planungsbüro, Rhein Main, Frankfurt, Hessen, Tragwerksplanung, Bau, Bauobjekt


EU-Baustellen-Koordination

 

 

Für welche Baumaßnahmen kommt die
Baustellen
verordnung zur Anwendung?