Am
1.Juli 1998 trat die Baustellen-verordnung (BaustV) in Kraft. Sie ergänzt
das deutsche Arbeitsschutz-recht um folgende Pflichten für den
Bauherrn:
- Berücksichtigung
der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei
der Planung der Ausführung
- Ankündigung
des Vorhabens bei der Behörde (staatl. Amt für Arbeitsschutz
und Arbeitssicherheit)
- Erarbeitung
eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE Plan)
- Bestellung
eines geeigneten
Koordinators
- Zusammenstellung
einer Unterlage für spätere Arbeiten
Gehard
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